Klage gegen Simon Wolf GmbH, Verfahren I
Unzulässige Geltendmachung von „Mahngebühren“, die nicht tatsächlich entstanden sind. / Klagerücknahme wegen Abgabe einer Unterlassungserklärung
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
5 O 45/24 KfH
Zuständiges Gericht:
Landgericht Hechingen
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Simon Wolf GmbH
Marie-Curie-Straße 6
72488 Sigmaringen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in einer Zahlungsaufforderung „Mahngebühren“ in einer bestimmten Höhe (6,00 €) geltend macht, obwohl der Beklagten für ein Mahnschreiben keine materiellen Kosten in Höhe der geltend gemachten „Mahngebühren“ entstanden sind.
Die Klage wurde durch die Klägerin zurückgenommen, da der Anbieter nach Einreichung der Klage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.




