Klage gegen Pair Finance
Geltendmachung von "Mahnspesen" / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 93 O 66/25
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Berlin II
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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PAIR Finance GmbH
Knesebeckstraße 62 - 63
10719 Berlin
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Verbraucherzentrale beantragt:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbraucher zugunsten eines Dritten, für den die Beklagte Forderungen beitreibt, zur Zahlung von „Mahnspesen“ aufzufordern, wenn dem Dritten erstattungsfähige Kosten in dieser Höhe nicht entstanden sind und wenn die Beklagte den Forderungsgrund für die „Mahnspesen“ nicht erläutert, wie geschehen in den Zahlungsaufforderungen der Beklagten im Inkassoverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher [...] nach 1. Anlage K 2, und/oder 2. Anlage K 4 und/oder 3. Anlage K 5.
Der Anbieter wurde antragsgemäß verurteilt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.




