Klage gegen Göckelesmaier
Reservierungsbedingungen bei Reservierung eines Festzelt-Tisches / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
4 U 184/26
Zuständiges Gericht:
OLG Stuttgart
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Göckelesmaier Festbetriebs GmbH
Röckenwiesenstr. 72
70197 Stuttgart
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei einer zu erbringenden Leistung im Zusammenhang mit der Reservierung von Plätzen bei gleichzeitiger Vereinbarung eines Mindestverzehrs in ihren Festzelten eine pauschalisierte „Reservierungsgebühr“ formularvertraglich vereinbart.
Das Landgericht Stuttgart (Az. 36 O 48/25) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung eingelegt.





