Klage gegen Samsung Electronics, Verfahren II
Preiswerbung mit UVP
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
3-12 O 92/25
Zuständiges Gericht:
LG Frankfurt a.M.
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Samsung Electronics GmbH
Frankfurter Str. 2
65760 Eschborn
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Haushalts- und/oder Unterhaltungselektronikgeräten unter Angabe eines Kaufpreises sowie eines gestrichenen Preises
- bei gleichzeitiger Bezugnahme auf eine angeblich existierende unverbindliche Preisempfehlung (“UVP“) und einer prozentualen Reduzierung anzubieten, wie konkret geschehen in Bezug auf das Angebot der Beklagten nach 1. Anlage K 1, Seite 2 und/oder
- bei gleichzeitiger Bezugnahme auf eine angeblich existierende unverbindliche Preisempfehlung (“UVP“) anzubieten, wie konkret geschehen in Bezug auf die Angebote der Beklagten nach Anlage K 3, Seite 3.




