Klage gegen Samsung Electronics, Verfahren II

Preiswerbung mit UVP

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 3-12 O 92/25
Zuständiges Gericht: LG Frankfurt a.M.
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Samsung Electronics GmbH
Frankfurter Str. 2
65760 Eschborn
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Haushalts- und/oder Unterhaltungselektronikgeräten unter Angabe eines Kaufpreises sowie eines gestrichenen Preises

  1. bei gleichzeitiger Bezugnahme auf eine angeblich existierende unverbindliche Preisempfehlung (“UVP“) und einer prozentualen Reduzierung anzubieten, wie konkret geschehen in Bezug auf das Angebot der Beklagten nach 1. Anlage K 1, Seite 2 und/oder
  2. bei gleichzeitiger Bezugnahme auf eine angeblich existierende unverbindliche Preisempfehlung (“UVP“) anzubieten, wie konkret geschehen in Bezug auf die Angebote der Beklagten nach Anlage K 3, Seite 3.