Klage gegen Eis GmbH
Werbung mit Rabatten / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
I-16 O 107/25
Zuständiges Gericht:
Landgericht Bochum
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
EIS GmbH
Am Lenkwerk 3
33609 Bielefeld
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Verbraucherzentrale beantragt:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für den Kauf von Erotikartikeln mit der Angabe zu werben, der Verbraucher erhalte „-98% AUF ALLES!“, und zwar „nur heute“, wenn die Beklagte die gleiche Werbung am darauf folgenden Tag schaltet, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern im Internet für den Kauf von Erotikartikeln unter der Angabe zu werben, der Verbraucher erhalte im Rahmen des Sommerschlussverkaufs „-98% AUF ALLES!“, wenn tatsächlich die Rabattaktion nicht für sämtliche angebotenen Erotikartikel gilt, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2.
Das Landgericht Bochum hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen (nicht rechtskräftig).




