Klage gegen fit-inn GmbH & Co KG, Verfahren I

Klauseln in Verträgen über die Nutzung von Sportstudios

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 15 UKl 1/26
Zuständiges Gericht: OLG Karlsruhe
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

fit-inn GmbH & Co KG
Carl-Duisberg-Straße 5
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung eines Sportstudios zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
  2. Eine Haftung des Studios für … Beschädigung mitgebrachter Kleidung … wird ausgeschlossen, es sei denn, … die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.