Klage gegen Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Einseitige Anpassungsklausel in fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 5 UKl 1/26
- Zuständiges Gericht:
- Saarländisches Oberlandesgericht
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Halbergstraße 50-60
66121 Saarbrücken
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale
Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen mit staatlicher Förderung im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zu berufen:
"Die hierbei zu Grunde gelegten Rechnungsgrundlagen können angepasst werden, sofern sich die Ihrem Vertrag zu Grunde gelegte Lebenserwartung zukünftig stärker als bisher von uns angenommen ändern sollte."




