Klage gegen Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft

Einseitige Anpassungsklausel in fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Saarländisches Oberlandesgericht
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Cosmos Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Halbergstraße 50-60
66121 Saarbrücken
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen mit staatlicher Förderung im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zu berufen:

"Die hierbei zu Grunde gelegten Rechnungsgrundlagen können angepasst werden, sofern sich die Ihrem Vertrag zu Grunde gelegte Lebenserwartung zukünftig stärker als bisher von uns angenommen ändern sollte."