Klage gegen Lidl, Verfahren IV

Grundpreisangabe bezogen auf Nennfüllmange und nicht auf Abtropfgewicht / Anerkenntnisurteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: Wo 8 O 93/26
Zuständiges Gericht: Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in einer Prospektwerbung für das in Anlage K 2 ersichtliche Lebensmittel „Italiamo ASC White Tiger Garnelen“ mit einem Gesamtpreis (9,99 €) und einem Grundpreis (12,49 €/kg) zu werben und dabei den Grundpreis nicht auf das Abtropfgewicht (720g) zu beziehen, sondern auf die Nennfüllmenge (800g).

Die Beklagte hat den Unterlassungsanspruch anerkennt, so dass Anerkenntnisurteil ergangen ist.