Klage gegen Lidl, Verfahren V
Grundpreisangabe bezogen auf Nennfüllmange und nicht auf Abtropfgewicht
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Landgericht Konstanz
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG
Im Weiher 1
78183 Hüfingen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in einem Ladelokal gegenüber Verbrauchern auf Preisschildern gem. Anlage K 3 i.V.m. Anlage K 4 für das dort ersichtliche Lebensmittel („ASC White Tiger Garnelen“) mit einem Gesamtpreis (9,99 €) und einem Grundpreis (12,49 €/kg) zu werben und dabei den Grundpreis nicht auf das Abtropfgewicht (720g) zu beziehen, sondern auf die Nennfüllmenge (800g).






