Klage gegen Lidl Digital Deutschland

Prozentuale Preisreduzierung, die sich nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Lidl Digital Deutschland GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Kauf von Haushaltsgeräten, die der Verbraucher im Onlineshop der Beklagten kaufen kann, unter Angabe eines Preises bei Voranstellung einer prozentualen Reduzierung („-63%“) in einem von einem Dritten herausgegebenen Prospekt werben zu lassen, wenn sich die prozentuale Reduzierung nicht auf den niedrigsten von der Beklagten verlangten Gesamtpreis aus den letzten 30 Tagen vor der Anwendung der Werbung bezieht, wie geschehen im Werbeprospekt der Firma Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bad Wimpfen, nach Anlage K 3, Seite 3, in Bezug auf das Produkt „SODASTREAM Wassersprudler“.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im Internet gegenüber Verbrauchern für den Kauf von Haushaltsgeräten unter Angabe einer „UVP“ zu werben, wenn diese „UVP“ vom Hersteller im Direktverkauf selbst dauerhaft unterschritten wird, wie geschehen im Internetauftritt der Beklagten nach Anlage K 2 in Verbindung mit Anlage K 4 in Bezug auf das Produkt „SODASTREAM Wassersprudler“.