Falsche Versprechen zur Wärmedämmung sind weiterhin im Umlauf
Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt über irreführende Aussagen auf
Rund um energetische Sanierungen von Gebäuden kursieren immer wieder falsche Annahmen und überzogene Werbeversprechen. Sie verunsichern Verbraucher:innen und können zu teuren Fehlentscheidungen führen

Andreas Köhler, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zeigt, was hinter den irreführenden Aussagen steckt.
Werbe-Mythos 1: „Dämmung spart stets 50 Prozent Energie“
Pauschale Einsparversprechen sind nicht seriös. Wie viel Energie durch Dämmmaßnahmen eingespart werden kann, hängt unter anderem von der Bauweise, Gebäudezustand, Heizsystem und Nutzerverhalten ab. Allgemeine Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind fachlich nicht belastbar und irreführend. Die Einsparung durch Dämmung kann vorab rechnerisch ermittelt werden. Dazu sind aber fachkundige Berechnungen oder praxisnahe Messungen nötig.
Werbe-Mythos 2: „Beschichtung oder Anstrich ersetzen eine Wärmedämmung“
Dünne Beschichtungen, Fassadenanstriche oder lediglich Folien ersetzen weder eine fachgerecht ausgeführte Dämmung noch erzielen sie vergleichbare Energieeinsparungen. Gegenteilige Behauptungen, die solche Produkte als vollständigen Ersatz für eine Dämmung darstellen, sind fachlich falsch und nicht seriös nachweisbar.
Eine nachträgliche wirksame Wärmedämmung setzt Baustoffe mit nachgewiesen niedriger Wärmeleitfähigkeit und einer definierten Dämmdicke voraus. Typische Dämmstoffe bestehen zum Beispiel aus mineralischen oder organischen Fasern, mineralisch porösen Materialien oder geschäumten Kunststoffen, wobei sich die Materialien je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut eignen.
Werbe-Mythos 3: „Förderung möglich“
Für die finanzielle Förderung energetischer Sanierungen gelten klare Anforderungen. Für nachträgliche Wärmedämmungen wird bei der Dämmwirkung gefordert, dass diese einen bestimmten Grenzwert des Wärmeverlusts nicht überschreitet. Eine gute Wärmedämmung hält diese Anforderung ein. Mit einem Anstrich oder einer Beschichtung ist das praktisch ausgeschlossen, auch dann, wenn Hersteller mit der Förderung werben.
Gefördert werden nachträgliche Wärmedämmungen unter anderem mit Zuschüssen und günstigen Darlehen durch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)sowie durch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Alle Förderprogramme setzen klare technische Mindestanforderungen voraus.
Nicht jedes als innovativ beworbene Produkt erfüllt diese Voraussetzungen. Pauschale Hinweise auf eine mögliche Förderung sind missverständlich, wenn sie die Anforderungen verschweigen. Dies betrifft insbesondere Produkte oder Systeme, die keine anerkannte Dämmwirkung im Sinne der Förderprogramme nachweisen.
Fazit
Andreas Köhler rät Verbraucher:innen, bei der energetischen Sanierung auf nachvollziehbare Grundlagen zu setzen: „Wer energetisch sanieren möchte, sollte sich zuvor unabhängig beraten lassen. Das hilft, Mythen von Fakten zu trennen und Maßnahmen sinnvoll auf das jeweilige Gebäude abzustimmen. Wer sich nur auf Werbeversprechen verlässt, riskiert, viel Geld für sinnlose Maßnahmen auszugeben“.
Fragen zum Thema Wärmedämmung und energetische Sanierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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