Klage gegen Commerz Real Investmentgesellschaft

Klausel in AGB in Zusammenhang mit Anlageverträgen in einem verwalteten Immobilien-Sondervermögen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Frankfurt am Main
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Commerz Real Investmentgesellschaft mbH
Friedrichstraße 25
65185 Wiesbaden
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Anlage in einem verwalteten Immobilien-Sondervermögen zu verwenden oder sich auf diese Klausel zu berufen:

§ 14 Rückgabegebühr …

1.  Die Gesellschaft darf eine Rückgabegebühr erheben. Die Rückgabegebühr wird anhand der Bruttorückgaben berechnet und beträgt bis zu 5 Prozent der Bruttorückgaben. Die Rückgabegebühr findet auch Anwendung auf Anteile, für die eine Rückgabeerklärung vorliegt, sowie auf Anteile, welche Anleger vor dem 22. Juli 2013 erworben haben. Eine Beschreibung der Möglichkeit und der Bedingungen enthält der Verkaufsprospekt.