Klage gegen Cembax
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
OLG Celle
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Cembax GmbH
Bahnhofstraße 8,
30159 Hannover
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung eines Dienstleistungsvertrages zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
- Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
- Der Vermittlungsvertrag zwischen der Cembax GmbH und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der Cembax GmbH verbucht ist.
- (Soweit auf die Klausel „Die Cembax GmbH kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann.“ verwiesen wird:) In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande.
- (Soweit auf die Klausel „Die Cembax GmbH kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann.“ verwiesen wird:) Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat.
- Zur Sicherung der Ansprüche aus dem gegenständlichen Vermittlungsvertrag tritt der Kunde hiermit den pfändbaren Anteil seines Arbeitslohns an die Cembax GmbH ab.
- Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der Cembax GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.
- Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages und nach Übersendung eines verbindlichen Angebotes zur Finanzsanierung, der Cembax GmbH die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Cembax GmbH berechtigt, ihm Mahnkosten von 2,50 EUR pro Mahnung zu verrechnen …
- Der Kunde hat der Cembax GmbH alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
- Die Cembax GmbH hat Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt und die Cembax GmbH aufgefordert hatte, vor Ablauf des Rücktrittsrechts zu beginnen.
- Der Aufwendungsersatzanspruch beträgt EUR 250,00 und deckt die Kosten für den in Ziffer 3.2 genannten Aufwand ab.
- Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er den vermittelten Finanzsanierungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist erhalten hat und zuvor ausdrücklich erklärt hat, er habe Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Leistungserfüllung durch die Cembax GmbH.
- Wird hingegen wirksam widerrufen, so hat der Kunde die übermittelte Urkunde des Finanzsanierungsvertrags im Original zurück zu senden.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Cembax GmbH oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen.
- In keinem Fall haftet die Cembax GmbH für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc.
- Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet …
- Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: … der Kunde unrichtige Angaben macht.
- Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.cembax.com wie der Cembax GmbH durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.
- Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig.
- Auch das Abändern der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
- Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.





