Glasfaser-Verträge an der Haustür

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor aggressiven Verkaufsmethoden

Pressemitteilung vom 20. Juli 2026

Der Glasfaserausbau in Deutschland schreitet voran. Gleichzeitig häufen sich bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Beschwerden über Haustürgeschäfte im Zusammenhang mit Glasfaseranschlüssen. Verbraucher:innen berichten von Verkaufsgesprächen im Namen von Vodafone oder Telekom, in denen sie zu einem sofortigen Vertragsabschluss gedrängt oder mit irreführenden Aussagen verunsichert wurden.

„Gerade beim Thema Glasfaser beobachten wir immer wieder, dass ganze Drückerkolonnen am Werk sind, die Menschen gezielt unter Zeitdruck setzen, damit sie am besten gleich an der Haustüre Verträge unterschreiben“, sagt Oliver Buttler, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Darauf sollte sich jedoch niemand einlassen. „Am besten wimmelt man diese Vertreter direkt an der Gegensprechanlage ab“, so Buttler.

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wird in Haustürgesprächen oft behauptet, bestehende Kupferanschlüsse würden in naher Zukunft abgeschaltet oder nur mit einem sofortigen Vertragsabschluss sei die spätere Versorgung mit Glasfaser gesichert. Die Vertreter:innen treten häufig im Namen bekannter Telekommunikationsunternehmen auf. Tatsächlich handelt es sich vielfach um Promoter, die von Agenturen einen Auftrag erhalten haben und den Eindruck erwecken, sie kämen direkt vom Telekommunikationsanbieter. „Wenn große Anbieter Verkäufer mit ihrem Logo beauftragen, müssen sie auch ein seriöses Auftreten gewährleisten, was offensichtlich nicht immer der Fall ist“, kritisiert Buttler.  

Seriöse Anbieter stellen ausreichend Informationsmaterial zur Verfügung und räumten ausreichend Zeit ein, ein Angebot in Ruhe zu prüfen. Ohnehin ist es vor Vertragsabschluss Pflicht, dass alle Vertragsunterlagen mit allen wesentlichen Informationen wie Vertragsdauer, Kosten oder Kündigunsfristen übergeben werden. “Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Verträge in Ruhe ansehen, statt sie sofort zu unterschreiben, auch sollten Verträge nicht am Tablet unterschrieben werden”, rät Buttler.

Widerrufsfrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung

Wer einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr auf ein Jahr und 14 Tage. „Wer nach einem Haustürgeschäft Zweifel hat, sollte seine Unterlagen prüfen und sich umgehend beraten lassen“, empfiehlt Buttler. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, sich bei Interesse an einem Glasfaseranschluss unabhängig zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen. Ein Vertragsabschluss an der Haustür ist dafür nicht erforderlich. 

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