Klage gegen Continentale Lebensversicherung

Klausel zur Herabsetzung des Rentenfaktors

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Bamberg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Continentale Lebensversicherung AG
Baierbrunner Straße 31-33
81379 München
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, sich gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB auf die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen (VorsorgePlusPlan) zu berufen:

Sofern ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen der Anpassung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat, können wir daher den Rentenfaktor herabsetzen,

-    wenn wir während der Ansparphase oder zum Rentenbeginn feststellen, daß die genannten Rechnungsgrundlagen Lebenserwartung oder Rechnungszins von den zugrundeliegenden Annahmen nicht nur vorübergehend abweichen und die Anpassung erforderlich ist, um die lebenslange Erfüllbarkeit der Rentenzahlung zu sichern;