Klage gegen fair parken
Klauseln mit Vertragsstrafen
Allgemeine Verfahrensdaten
fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung von Parkeinrichtungen für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorräder u. Ä.) zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
1. Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannten Pflichten, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 EUR je Kalendertag, es sei denn, er hat den Pflichten- und Parkverstoß nicht zu vertreten.
2. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 54,90 EUR ist fällig, wenn der Nutzer ohne die Auslegung eines Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt.




