Klage gegen ML Shape District One GmbH
Widerrufsbelehrung bei Verträgen zur Nutzung von Fitnesseinrichtungen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
Landgericht Memmingen
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
ML Shape District One GmbH
Bgm.-Haide-Str. 38
86473 Ziemetshausen
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
No
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
No
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzudienen und/oder andienen zu lassen, wenn die Beklagte den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung über dessen Widerrufsrecht ohne Bereitstellung eines Widerrufsformulars belehrt, wie insgesamt geschehen auf der Website gemäß Screenshots nach Anlage K 1, Seite 13.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn der Verbraucher zur Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung eine Schaltfläche betätigen soll, die mit der Formulierung „Jetzt verbindlich Mitglied werden“ versehen ist, wie geschehen auf der Website gemäß Screenshots nach Anlage K 1, Seite 14 (rote Umrahmung zur Verdeutlichung durch die Klägerin).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn die Beklagte den Verbraucher nicht unmittelbar vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich in hervorgehobener Weise über
- die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung und/oder
- über den Gesamtpreis, den der Verbraucher für die Mindestlaufzeit des Vertrags zu bezahlen hat, und/oder
- über die Kündigungsbedingungen und die Laufzeit einer etwaigen automatischen Vertragsverlängerung informiert,
wie jeweils geschehen auf der Website gemäß Screenshots nach Anlage K 1, Seite 14 (rote Umrahmung zur Verdeutlichung durch die Klägerin).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet einen entgeltlichen Vertrag über eine Mitgliedschaft bei Ausweisung eines monatlich zu bezahlenden „Mitgliedsbeitrags“ mit einer „Aufnahmegebühr“ anzudienen und/oder andienen zu lassen, wenn die Beklagte dem Verbraucher gegenüber verschleiert, dass es sich bei dem Vertrag In Wahrheit um einen Mietvertrag handelt, wie geschehen
- auf der Website gemäß Screenshots nach Anlage K 1 und/oder
- in der Vertragszusammenfassung gemäß Anlage K 2 (rote Umrahmung zur Verdeutlichung durch die Klägerin).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern, die mit der Beklagten einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung geschlossen haben, im Anschluss an den Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung als PDF-Dokument zu übersenden, in der lediglich darauf hingewiesen wird, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch verlängert, ohne die Dauer der automatischen Verlängerung mitzuteilen, wie geschehen in der Vertragszusammenfassung gemäß Anlage K 2.




