Klage gegen Check24 Vergleichsportal Finanzen

Günstiger geht’s nicht Garantie

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Landgericht München I
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH
Trappentreustr. 1-3
80339 München
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  1. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit der Vergabe von Darlehen zu werben und/oder werben zu lassen, wenn die Beklagte nicht die vollständigen gesetzlichen Pflichtangaben zum 2/3-Beispiel nach § 17 Abs. 2 und 3 PAngV vorhält, wie geschehen gemäß Anlage K 1.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Abschluss eines Darlehensvertrags 
    • mit der Angabe „ab 0,68%“ und/oder
    • mit einer „Günstiger-geht's-nicht-Garantie“

zu werben und/oder werben zu lassen, wie jeweils geschehen nach Anlage K 1, wenn der in dieser Werbung genannte unterste effektive Jahreszins („0,68%“) in Wahrheit für den Verbraucher, der die Werbung bekommen hat, nicht verfügbar ist.