Stromanbieter Grüüün stellt Belieferung ein: Verbraucherzentrale rät zu schnellem Handeln

Betroffene sollten jetzt Zählerstand dokumentieren, Verträge prüfen und die teure Grund- oder Ersatzversorgung vermeiden

Pressemitteilung vom 22. Oktober 2026

Der Stromanbieter Grüüün stellt zum 31. Oktober 2026 sein Stromangebot ein. Ab dem 1. November werden die Kund:innen nicht mehr von dem Unternehmen mit Strom beliefert. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Entwarnung bei der Versorgungssicherheit: Niemand sitzt im Dunkeln. Teuer werden kann es trotzdem, wenn Betroffene nichts unternehmen.

Strom fließt weiter, aber meist zu höheren Preisen

Wenn ein Anbieter die Belieferung beendet, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Zunächst greift die Ersatzversorgung, die längstens drei Monate dauert. Danach folgt die Grundversorgung. Beide Tarife gelten ohne Bonitätsprüfung, der Versorger kann Kund:innen also nicht ablehnen. 

Die Tarife in der Grundversorgung sind aber in der Regel teurer als Sondertarife. Im Schnitt kostet die Kilowattstunde in der Grund- oder Ersatzversorgung rund 40 Cent, in klassischen Tarifen etwa 32 Cent. Die Ersatzversorgung können Verbraucher:innen jederzeit ohne Kündigungsfrist verlassen, die Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen.

„Niemand muss befürchten, dass der Strom abgestellt wird. Wer jetzt aber nichts tut, zahlt womöglich drauf, denn Grund- und Ersatzversorgung sind in der Regel deutlich teurer als ein normaler Tarif. Wir raten Betroffenen sich schon jetzt nach einem neuen Anbieter umzusehen“, sagt Tina Schwenk, Abteilungsleiterin Bauen, Wohnen, Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das sollten Betroffene jetzt tun

  • Neuen Anbieter wählen: Wer nicht in die Ersatz- oder Grundversorgung rutschen möchte, sollte sich rechtzeitig einen neuen Stromanbieter suchen. 
  • Zählerstand dokumentieren: Am letzten Liefertag Zählerstand ablesen, mit Foto sowie Datum und Uhrzeit festhalten. Grüüün will am Tag des Anbieterwechsels ein Formular zur Meldung des Stands verschicken.
  • Schlussrechnung kontrollieren: Sie soll im November kommen. Sie sollte zeitnah anhand des dokumentierten Zählerstands auf Fehler geprüft werden.
  • Guthaben einfordern: Bestehende Guthaben will Grüüün innerhalb von zwei Wochen nach der Schlussrechnung auszahlen. Verträge und Unterlagen sollten auch danach aufbewahrt werden.

 

Bei Fragen oder Problemen mit der Auszahlung des Guthabens können Verbraucher:innen sich an die Beratung der Verbraucherzentrale wenden. Darüber hinaus finden Ratsuchende unter vz-bw.de viele kostenlose Informationen rund um Stromverträge und Anbieterwechsel. 

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