Verbraucherzentrale verklagt Google wegen Werbung für Fake-Shops

Pressemitteilung vom 05. November 2026

Verbraucherzentrale fordert, dass von Google selbst erkannte betrügerische Online-Shops nicht länger beworben werden.  

Die KI von Google erkennt einen Fake-Shop als betrügerisch, aber Google bewirbt ihn trotzdem. Was widersprüchlich klingt, ist Gegenstand einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Google Ireland Limited. Vor dem Landgericht Karlsruhe will die Verbraucherzentrale erreichen, dass Google Werbung für solche Shops unterlässt. Außerdem geht es um die Frage, warum das Impressum von Google nur über mehrere Klicks zu finden ist.

Google ist in Deutschland mit rund 90 Prozent Marktanteil die Nummer Eins bei der Online-Suche. Wer mit Google nach Shops oder Angeboten sucht, vertraut auf verlässliche Ergebnisse. Doch ausgerechnet bei Google werden Verbraucher:innen direkt in eine Betrugsfalle gelockt. Denn der Suchmaschinen-Riese spielt Werbung für Online-Shops aus, die sich als betrügerische Fake-Shops erweisen – obwohl die eigene KI des Unternehmens vor diesen Anbietern ausdrücklich warnt. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jetzt Klage beim Landgericht Karlsruhe gegen Google Ireland Limited eingereicht. 

„Es kann nicht sein, dass Google Verbraucherinnen und Verbraucher mit seiner eigenen KI vor einem Fake-Shop warnt, gleichzeitig aber weiterhin Werbung für genau diesen Shop ausspielt. Wer eine Betrugsgefahr erkennt, muss handeln, statt Menschen sehenden Auges in die Falle laufen zu lassen“, sagt Gabriele Bernhardt, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Google warnt vor Betrug, bewirbt den Shop aber trotzdem 

Der konkrete Fall: Bei der Suche nach „Alpenmode“ wird der namensgleiche Online-Shop unter der Domain www.alpenmode.com von Google prominent beworben. Der Shop erweckt so den Anschein eines seriösen Anbieters für Outdoor-Bekleidung und lockt mit hohen Rabatten. Ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum fehlt jedoch und auch die angegebene Geschäftsadresse lässt sich keinem dort ansässigen Händler zuordnen. 

Dass es sich um einen Fake-Shop handelt, ist Google nach Auffassung der Verbraucherzentrale bekannt: Bei einer gezielten Suche nach „Alpenmode Betrug?“ warnt Googles KI ausdrücklich vor dem Anbieter. In der Antwort hieß es: „Ja, bei alpenmode.com handelt es sich erwiesenermaßen um einen betrügerischen Online-Shop (Fake-Shop)“. Trotz dieser Warnung wird die Werbung für den Shop jedoch weiterhin ausgespielt. Auch nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale änderte sich daran nichts. 

„Wenn Google selbst über die eigene KI Kenntnis hat, dass es sich um einen Fake-Shop handelt, darf das nicht folgenlos bleiben. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen von Google geschützt werden, bevor sie Geld an Betrüger verlieren“, so Bernhardt weiter. 

Google unterliegt als marktführende Online-Suchmaschine besonderen Pflichten nach dem Digital Services Act (DSA) und muss daher etwa systemische Risiken ermitteln und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. Dazu zählt aus Sicht der Verbraucherzentrale auch, dass erkannte Betrugsangebote nicht weiter prominent verbreitet und beworben werden. Dabei ist der „Alpenmode“-Fall nicht der einzige, den die Verbraucherzentrale dokumentiert hat. 

Auch Googles Impressum steht in der Kritik 

Die Verbraucherzentrale beanstandet außerdem die Gestaltung des Impressums: Nutzer:innen müssen mindestens drei bis vier Klicks ausführen und sich durch mehrere Webseiten navigieren, bevor sie die gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterinformationen sehen können. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt dies gegen die gesetzlichen Anforderungen an die leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit des Impressums. 

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