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Wichtige Rechenwerte in der Sozialversicherung

Stand:
Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
Off

Stand: Januar 2024

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze bundesweit
Allgemeiner Beitragssatz 14,60 Prozent
Beitragssatz Arbeitgeberanteil 7,30 Prozent
Beitragssatz Arbeitnehmeranteil 7,30 Prozent
Zusatzbeitragssatz
(je nach Personengruppe anteilig oder nur vom Mitglied zu tragen)
Kassenindividuell, durchschnittlich 1,7 Prozent
Beitragssatz für Studierende u.a. 10,22 Prozent
   
Beitragsbemessungsgrenze 2023 59.850 Euro/jährlich
4.987,50 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 62.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich
   
Versicherungspflichtgrenze 2023 66.600 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024 69.300 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2023
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
59.850 Euro/jährlich
Versicherungspflichtgrenze 2024
(nur für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren)
62.100 Euro/jährlich

 

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung bundesweit
Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftgesetzes / Kinder** 2024 505 Euro/monatlich

Soziale Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze bundesweit
Beitragssatz*** 3,4 Prozent
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab dem Alter von 23**** 4,0 Prozent
Beitragsabschlag bei 2 Kindern 0,25 Prozent
Beitragsabschlag bei 3 Kindern 0,5 Prozent
Beitragsabschlag bei 4 Kindern 0,75 Prozent
Beitragsabschlag bei 5 und mehr Kindern 1,0 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 2023 59.850 Euro/jährlich
4.987,50 Euro/monatlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 62.100 Euro/jährlich
5.175 Euro/monatlich

Gesetzliche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze West Ost
Beitragssatz 18,60 Prozent 18,60 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze 2023 84.600 Euro/jährlich 81.000 Euro/jährlich
Beitragsbemessungsgrenze 2024 90.600 Euro/jährlich 89.400 Euro/jährlich

Arbeitslosenversicherung

Beitragssätze West Ost
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 2022 2,6 Prozent 2,6 Prozent

 

* zzgl. kassenindividuellen Zusatzbeitrag; Bemessungsgrundlage ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende.
Für freiwillig versicherte Studierende gelten abweichende Beitragssätze. Informieren Sie sich in diesen Fällen bei Ihrer Krankenkasse.

** hat das Kassenmitglied einen mit dem Kind verwandten Ehegatten bzw. Lebenspartner:in im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss als zusätzliche Bedingung für die Familienversicherung des Kindes die Höhe der regelmäßigen Einkünfte beider Ehegatten geprüft und miteinander verglichen werden (vgl. § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5).

*** Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer;innen teilen sich den Betrag, abweichende Regelung in Sachsen; Bemessungsgrundlage für Studierende ist der jeweils gültige BAföG-Höchstsatz für nicht bei den Eltern wohnende Studierende

**** gilt nicht für vor 1940 geborene Rentner, für Wehr- und Zivildienstleistende oder für Beziehende von Arbeitslosengeld II

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Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

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