Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
I-4 U 12/25
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Röntgenstr. 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.
Das Landgericht Bochum hat die Klage unter dem Az. I-14 O 35/24 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 12/25) eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht hat die Beklagte die Unterlassungsanträge anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde.






