Klage gegen 1N Telecom, Verfahren V
Spitzenstellungswerbung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
38 O 181/24
Zuständiges Gericht:
LG Düsseldorf
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
1N Telecom GmbH
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale:
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Internet gegenüber Verbrauchern mit der unzutreffenden Aussage zu werben, bei der Beklagten handele es sich mit über 100.000 Kunden um den „größten nicht-börsennotierten oder in öffentlicher Hand befindlichen Telekom-Anbieter in Deutschland“, wie geschehen gemäß Anlage K 2, Seite 2.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Beklagte hat gegen die Entscheidung des Landgerichts zunächst Berufung eingelegt, diese aber später wieder zurückgenommen, so dass die erstinstanzliche Entscheidung rechtskräftig ist.





