Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!" am 13. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Podcast: Was ist eigentlich Telemedizin?

Stand:
Sobald die medizinische Behandlung räumlich getrennt stattfindet, spricht man von Telemedizin. Seit Anfang der Pandemie wird diese öfter angeboten. Was das für uns bedeutet, erklären wir in diesem Podcast.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau
Off

 

Darum geht es:

Telemedizin

Weniger Regularien; mehr Anwendungsbereiche. Es gibt mehr Möglichkeiten denn je, sich von Zuhause gesundheitlich Behandeln zu lassen. Doch wann lohnt sich das auch? Und worauf muss man achten?

 

Diesmal zu Gast:

Daniela Hubloher (Verbraucherzentrale Hessen)

Daniela Hubloher ist Medizinerin und arbeitet in der Patientenberatung für die Verbraucherzentrale Hessen. Für uns liefert sie nicht nur die grundsätzliche Erklärung zu Telemedizin, sonder auch ihre Einschätzung zu dessen Vor- und Nachteilen.

 

Transkript

 

Ganze Folge zum Nachlesen

Hier klicken, um das Transkript zu öffnen...

Dorian Lötzer: Dass unser Gesundheitssystem in den letzten Jahren kräftig gefordert wurde, ist glaube ich uns allen Bewusst. Bekanntermaßen ergeben sich aus Krisen aber neue Möglichkeiten. Aus Corona hat sich zum Beispiel das mobile Arbeiten schlagartig über die ganze Welt verbreitet. Und auch im Gesundheitssystem gab es Entwicklungen.

Über eine von diesen sprechen wir heute: Die Telemedizin.

Mein Name ist Dorian Lötzer. Willkommen bei Genau Genommen.

Viele von uns verbringen momentan deutlich mehr Zeit in Videokonferenzen als früher. Dass aber der Arztbesuch mittlerweile vielleicht auch von Zuhause aus erledigt werden kann, ist bis vor kurzem bei mir noch nicht durchgesickert. Deswegen habe ich mir diese Folge zum Anlass genommen, mal nachzuforschen, was es damit auf sich hat.

Anfangen tut die Geschichte, wie so oft, mit einer Regeländerung. Dass man früher nämlich nicht per Video mit der Hausärztin verbunden war, um sich krankschreiben zu lassen, lag daran, dass es schlicht nicht möglich war. Zumindest bis Juni 2018, als eine Änderung der „Berufsordnung der Ärzte“ es ermöglicht hat, ausschließliche Fernbehandlungen durchzuführen. Zitat: „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt (…) gewahrt wird".

Was genau das bedeutet, werden wir noch erfahren. Für uns ist jetzt wichtig, dass deswegen zum Beispiel Videosprechstunden angeboten werden dürfen. Aber ist Videosprechstunde gleich Telemedizin?

Daniela Hubloher: unter den Begriff Telemedizin fällt wirklich eine ganze Menge an verschiedenen Angeboten. Man spricht von Telemedizin, wenn ein Arzt eine Ärztin und eine Patientin, ein Patient miteinander kommunizieren, obwohl sie räumlich getrennt sind. Und das betrifft auch die Kommunikation von Ärzten untereinander. Oder auch von anderen Behandlern mit Patienten wie zum Beispiel Psychotherapeuten, Psychotherapeutinnen - also eine Behandlung über eine räumliche Trennung hinweg.

Dorian Lötzer: Hören tut ihr da Daniela Hubloher. Sie ist Medizinerin und arbeitet in der Patientenberatung für die Verbraucherzentrale Hessen.

Wenn sie von Telemedizin spricht, denke ich natürlich direkt an die allgegenwärtige Videokonferenz. Und das ist auch gar nicht so falsch. Es ist aber auch nicht das komplette Bild. Insbesondere, was zum Beispiel Psychotherapie angeht, findet mittlerweile auch viel über Chats statt. Auch, wenn mehrere verschiedene Ärzt:innen sich digital über einen Fall austauschen gilt das als Telemedizin. Die Anwendungsbereiche sind also vielfältiger, als man vielleicht vermutet.

Daniela Hubloher: Also Beispiele für diese Kommunikation zwischen Behandlern sind zum Beispiel die Telekonsultationen, also, bei denen Röntgenbefunde besprochen und vorgestellt werden. Und die bundesweiten Schlaganfallnetze, bei denen Schlaganfallpatienten in einer Klinik, die keine neurologische Versorgung hat, von einem Neurologen aus einem anderen Krankenhaus begutachtet werden. Der behandelnde Arzt wird von dem Neurologen bei der neurologischen Untersuchung unterstützt. Das ist eben dann ein gutes Beispiel dafür, wie Telemedizin gerade in ländlichen Regionen auch bei Fachärztemangel eine Möglichkeit bietet, Patienten zu versorgen.

Beispiele für Arzt-Patient-Anwendungen sind Videosprechstunden, Zweitmeinungsportale im Internet und ein weiteres Beispiel ist der sogenannte Telemonitoring. Das heißt, die laufende Überwachung chronisch kranker Patienten aus der Ferne. Das hilft zum Beispiel Patienten mit Herzinsuffizienz - also eine ausgeprägte Herzschwäche - weil bei denen werden regelmäßig bestimmte Daten gemessen und an ein telematisches telemedizinisches Zentrum gesendet, dort ausgewertet. Und man kann eben dann sehr frühzeitig zum Teil schon bevor der Patient es merkt, zum Beispiel dass er an Gewicht zunimmt, eingreifen und die Behandlung entsprechend anpassen.

Dorian Lötzer: Dass es so viele Anwendungsbereiche gibt, liegt unter anderem an dem Druck, der hinter der Entwicklung stand. Corona hat sicherlich auch hier wie an vielen anderen Stellen für Reformbedarf gesorgt.

Daniela Hubloher: Ja, die Pandemie hatte einen wirklich sehr, sehr großen Einfluss auf diesen Bereich. Das hat schon sich sehr lange hingezögert bei uns in Deutschland, mit dem Aufbau dieser sogenannten Telematikinfrastruktur, also einer sicheren (ich sag jetzt mal so) Datenautobahn…

Dorian Lötzer: Hier unterbreche ich kurz. Wenn Daniela Hubloher von dieser „Telematik-Infrastruktur“ spricht, meint sie, dass die Gegebenheiten geschaffen werden mussten, überhaupt digital unsere ganzen Gesundheitsdaten sicher transportieren zu können.

Ausgerechnet die Daten über unsere Gesundheit sind nämlich unglaublich sensibel. Diese digital zu verwalten und z.B. zwischen Praxen und Krankenhäusern auszutauschen würde unvorbereitet viele neue Schwachstellen und Angriffspunkte für Hacker:innen schaffen. Deswegen mussten erst technische Lösungen gefunden werden, bevor das Angebot an telemedizinischen Behandlungen ausgebaut werden konnte. Und dieser Prozess hat sich lange hingezogen.

Daniela Hubloher: In der Pandemie hat das einen Riesen Aufschub bekommen. Zum einen, weil Vorgaben entfallen sind, zum Beispiel, dass nur maximal 30% als telemedizinischer Leistungen angeboten werden dürfen von den Ärzten. Aber auch, ich denke gerade dadurch auch, dass zwangsläufig beide Seiten gesehen haben, dass das eine gute Möglichkeit ist, eben doch in Kontakt zu treten, Patienten behandeln zu können, sich als Patient behandeln lassen zu können.

Und man hat auch ganz neue Bereiche entdeckt, an die man halt früher wahrscheinlich gar nicht gedacht hätte. Dass zum Beispiel im Bereich Psychotherapie es eben auch eine wirklich ausgesprochen gute Möglichkeit ist, auch wenn ein persönlicher Kontakt aufgrund der Pandemie oder vielleicht auch aufgrund von räumlichen Entfernungen nicht möglich ist, dass trotzdem eine weitere Behandlung möglich ist.

Dorian Lötzer: Und das ist längst nicht das komplette Angebot. Auch bei Therapien oder Beratungsgesprächen hat man gemerkt, dass vieles aus der Ferne möglich war.

Hier möchte ich noch mal den Fokus auf ein paar der Beispiele von Daniela Hubloher setzen, die mir als besonders wichtig erscheinen.

Als erstes möchte ich darauf eingehen, dass Telemedizin den Zugang zu limitierten Angeboten erleichtert. Wenn man zum Beispiel auf dem Land wohnt, kann es gut sein, dass es nicht Spezialist:innen für jede erdenkliche Art von Krankheit in der Nähe gibt. Da ist die Möglichkeit, dass sich die lokalen Ärzt:innen einfacher Zweitmeinungen einholen können vielleicht der Faktor, der einem etliche aufwändige Reisen in entfernte Kliniken ersparen kann.

Das ist aber auch nicht nur ans ländliche Leben gekoppelt. Wer in großen Städten zum Beispiel psychotherapeutische Behandlungen sucht, muss sich vielleicht auch auf längere Wartezeiten oder regelmäßiges Reisen einstellen. Da helfen Angebote wie Video- und Chat-Therapien, die Erreichbarkeit von den Behandlungen zu erhöhen.

Darüber hinaus kann Telemedizin kleinere Termine effizienter gestalten. Wenn man sich gerade eine Grippe oder ähnliches eingefangen hat und dafür eine Krankschreibung braucht, ist es für alle Parteien einfacher, sich über eine kurze Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Wenn man für viele solcher kleinen Behandlungen effizientere digitale Lösungen einsetzt, kann das in der Masse einiges an Zeit ersparen. Nicht nur der Weg zur Praxis fällt weg, sondern auch die Anmeldung und das Warten im Wartezimmer. Und dadurch, dass man direkt Zuhause bleibt, verbreitet man die Krankheit nicht noch in Bus und Bahn.

Als letztes möchte ich noch einen Fokus auf das Telemonitoring setzen. Für viele von uns ist es vielleicht der wenigste direkt relevante Fortschritt. Es ist aber trotzdem ein wichtiger. Wenn digitale Lösungen uns erlauben, sicher Daten über Patient:innen zu erfassen, die uns ermöglichen, schon frühzeitig in schwere Krankheitsverläufe einzugreifen, kann das Leben retten.

Aber diese vielen Angebote sind auch nur gut, wenn diese angenommen werden könnten. Und hier kommt es nicht nur auf Ärzt:innen oder Patient:innen an. Damit wir zuverlässig auf neue Behandlungsmöglichkeiten gut zugriefen können, müssen die Krankenkassen auch mitspielen. Und ich muss ehrlich sein: Da hatte ich meine Sorgen.

Die wurden mir aber glücklicherweise genommen.

Daniela Hubloher: So mein Eindruck ist, dass die Krankenkassen das als sehr gute Möglichkeit sehen, den Versicherten die Behandlung anzubieten und sicherzustellen. Auch gerade da, wo es eben einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten gibt, wo die Versorgung sonst nicht so gut gewährleistet wäre. Das sieht man auch daran, dass viele Krankenkassen freiwillige Angebote haben, zum Teil auch freiwillige Portale für Videosprechstunden anbieten. Also ich denke da sieht man das größtenteils als eine sehr gute Möglichkeit.

Dorian Lötzer: Neben der Frage, was Telemedizin ist möchte ich aber natürlich auch darüber sprechen, wie man auf die Angebote zugreift. Hier müssen wir grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Arten von Behandlungen unterscheiden.

Zum einen gibt es nämlich die direkte Videosprechstunde, die ich ja schon ein paar Mal angesprochen habe. Dort übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die Behandlung und auch für ausgestellte Rezepte.

Die andere neue Behandlungsart kommt von Anbietern, die eher als Plattform fungieren. Vielleicht habt ihr ja schon davon gehört: Man registriert sich in einem Portal oder lädt eine App runter und wird mit vollkommen digital über Video oder Chat mit einer Ärzt:in verbunden. Man meldet sich also nicht direkt bei einer Praxis, sondern bei einer Firma, die einen dann die Behandlung vermittelt. Dieser Unterschied erscheint einem vielleicht als nicht allzu groß, rechtlich ist die Situation aber durch das Dazwischenschalten des Anbieters anders. Hierübernimmt die Krankenkasse zwar meist auch die Kosten der Behandlung, aber nicht die von resultierenden Rezepten.

Bei solchen Anbietern sollte man aber grundsätzlich ein bisschen vorsichtiger sein, weil nicht alles im Internet immer seriös ist. Glücklicherweise ist das Ausfiltern an dieser Stelle relativ einfach – dank der Krankenkassen.

Daniela Hubloher: Es kann nicht jeder Videodienst Anbieter, einfach Videosprechstunden, medizinische Videosprechstunden anbieten, sondern da sind ganz bestimmte Voraussetzungen geschaffen worden, die diejenigen anbieten müssen. Und da gibt es eben inzwischen eine ganze Reihe von zertifizierten Anbietern. Wenn die Kosten übernommen werden von gesetzlichen Krankenkassen habe ich da eine hohe Sicherheit, dass das zertifizierte Anbieter sind. Wenn nicht, dann müsste man sich noch mal kundig machen, ob Zertifizierungen bestehen oder nicht.

Dorian Lötzer: Und für alle, die ein bisschen vorsichtiger sind, bevor sie ihre medizinischen Daten preisgeben: Diese Zertifizierungsprozesse, die solche Plattformen durchlaufen müssen, prüfen auch ihre Datensicherheit.

Jetzt habe ich natürlich viel Zeit damit verbracht, zu ermitteln, was es alles für Vorteile durch die Telemedizin gibt. Natürlich hat diese aber auch ihre Grenzen. Da gibt es nicht nur rechtliche Vorschriften, sondern auch Unterschiede in den Behandlungsbereichen.

Daniela Hubloher: Also ganz prinzipiell vom rechtlichen her kann jeder Arzt jeder Ärztin Videosprechstunden erbringen. Ausgenommen sind nur die Ärzte, die von vornherein keinen Patientenkontakt haben, wie zum Beispiel Labormediziner und Pathologen. Aber es gibt natürlich Bereiche, die bieten sich mehr an und es gibt Bereiche, die bieten sich weniger an.

Gut anbietet sich der Bereich der Allgemeinmedizin in der hausärztlichen Versorgung. Gerade auch so bei kleineren Erkrankungen, wenn man eben sehen will, „ist es jetzt was, wo ich wirklich persönlich in die Praxis muss?“ kann man vielleicht auch erst ein bisschen beobachten und zuwarten?

Gut eignen sich nach Behandlungen, nach Operationen, um zu sehen: Wie geht es dem Patienten, wie entwickelt sich die Narbe? Hat der Patient rettungsbedarf?

Was ich natürlich nicht eignet, ist immer da, wo wirklich auch körperlich untersucht werden muss. Wo man es eben über den Bildschirm jetzt wirklich auch nicht beurteilen kann oder wo man auch wirklich den Patienten körperlich, die Patienten körperlich untersuchen muss.

Dorian Lötzer: Und natürlich sind die Ärzt:innen nicht die einzigen, die hier Mitrederecht haben.

Daniela Hubloher: Und ich denke, es wird auch von der Persönlichkeit wahrscheinlich auch beider Seiten her so sein: Die einen können sich wahrscheinlich in so einer Situation der Videosprechstunde öffnen, die anderen können jetzt vielleicht gerade nicht und können das nur im persönlichen Gespräch. Und natürlich immer, wenn es wirklich um ich denke sehr schwerwiegende Erkrankungen geht. Wo es auch nicht einfach ist, die Diagnose zu sagen und die Diagnose aufzunehmen. Auch da wird sie wird die persönliche Behandlung, das persönlichen Gespräch, das unmittelbare, nicht ersetzbar sein.

Dorian Lötzer: Die Erkenntnis, dass Telemedizin mit aller Wahrscheinlichkeit nicht die herkömmliche Behandlung ersetzen wird, ist eine wichtige. Nicht nur, weil nicht alle Behandlungen sich dafür anbieten, sondern auch weil es weiterhin Ärzt:innen und Patient:innen geben wird, die sich lieber persönlich treffen möchten. Aber für alle, die dieses extra Maß an Flexibilität nutzen möchten, ist die Telemedizin eine super Alternative. Und in vielen Fällen, in denen vielleicht eine ärztliche Zweitmeinung notwendig ist, kann sie auch einfach eine Ergänzung zur regulären Behandlung sein.

Und denjenigen, die befürchten, dass digitale Anwendungen zunehmend die physischen ersetzen werden, kann ich auch eine Entwarnung geben: Nach Ende der Pandemie ist vorgesehen, dass die Regel, dass nur 30% der Behandlungen als Videosprechstunden angeboten werden dürfen, wieder in Kraft tritt. Wir werden also weiterhin den Großteil unserer Praxisbesuche vor Ort durchführen.

Nichtsdestotrotz ist festzuhalten: Die Telemedizin ermöglicht vieles, was vorher nicht möglich war. Auch ist die Hürde, auf so ein Angebot zurückzugreifen, relativ klein. Man braucht in der Regel lediglich ein Gerät, dass sich in eine Videokonferenz einwählen kann und eine Internetverbindung.

Jeder, der wie ich vielleicht während der Pandemie den ein oder anderen Ärzt:innenbesuch vor sich her geschoben hat, sollte vielleicht gucken, ob sich eine telemedizinische Behandlung anbietet. Da kann man einfach bei der eigenen Krankenkasse nachschauen, was es für Angebote gibt. Oder, wenn man schon eine bestimmte Behandlung im Auge hat, ob diese von der Kasse übernommen wird.

Falls euch die Folge gefallen hat, abonniert den Podcast doch in euren Lieblingsplattformen oder leitet einen Link weiter. Mehr Informationen zu Telemedizin und vielen weiteren Themen gibt es auf Verbraucherzentrale.de Kontaktieren kann man uns per E-Mail an podcast@vz-bln.de

Mein Name ist Dorian Lötzer und heute haben wir Telemedizin genau genommen.

 

Fragen und Kommentare können Sie gerne an podcast@vz-bln.de schicken!

BMUV-Logo

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.