Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Altes Haus: Für heute und morgen passend sanieren

Pressemitteilung vom
Ihr Haus ist in die Jahre gekommen oder Sie haben gerade eine ältere Immobilie gekauft oder geerbt? Dann stehen vielleicht nur einzelne Maßnahmen an, um Schäden an der Bausubstanz zu beseitigen.
Schmuckbild
Off

Wahrscheinlich entsprechen Gebäude und Haustechnik aber auch nicht den heutigen Standards für Komfort, Energieeffizienz und Klimaschutz. Und ebenso häufig genügen die alten Grundrisse nicht mehr den veränderten Wohnbedürfnissen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps zum Energiesparen und klärt über Sanierungsmaßnahmen auf, die gut zu den wechselnden Anforderungen in unterschiedlichen Lebensphasen und zu vielfältigen Lebensmodellen passen.

Finden Sie zuerst heraus, was Ihnen wichtig ist
Wollen Sie in Ihrem Haus möglichst lange bleiben? Dann lohnen sich vielleicht umfangreiche Sanierungsmaßnahmen für barrierefreies Wohnen. Sie möchten sich nicht selbst ums Lüften und Heizen kümmern? Und möglicherweise erneuerbare Energien nutzen, um Ihr Elektroauto über die eigene Photovoltaikanlage aufzuladen? Dann rentiert sich möglicherweise die Investition in ein intelligentes Energiemanagement. Wichtig ist außerdem: Werden später einmal statt vier bis sechs Personen nur noch eine oder zwei das Haus bewohnen? Dazu wäre es gut, wenn der Grundriss auch für eine Teilung oder für eine Hausgemeinschaft mit getrennter Heizungs-, Strom- und Wasserversorgung sowie deren Abrechnung taugt.

Haustüre erneuern
Alte Haustüren sind meist undicht und der Einbruchschutz ist unzureichend. Die neue Haustür soll viele Jahrzehnte halten. Um Heizkosten zu sparen sollte ein guter Wärmeschutz selbstverständlich sein. Für alle Situationen sind 0,90 oder 1,0 Meter breite Türen von Vorteil, bei dieser Breite passen sowohl Kinderwägen als auch große Möbel oder Rollstühle gut durch. Zusätzlich sollte der Griff gut erreichbar sein und gut in der Hand liegen. Haustüren der Widerstandsklassen RC2 oder RC3 bilden zudem einen guten mechanischen Einbruchschutz

Fenster austauschen
Alte Fenster sind oft nur unzureichend isoliert. Sollen diese Fenster überarbeitet oder ausgetauscht werden, kommt es vor allem auf Energieeffizienz, Konstruktion und Material an. Schließlich sollen die „Neuen“ mehrere Jahrzehnte halten. Wichtig ist zudem ein guter Einbruchschutz, leichte Bedienbarkeit und ein außen angebrachter Sonnenschutz, um einer Überhitzung der Räume vorzubeugen.

Elektrik erneuern
Alte Elektroinstallationen können eine Gefahrenquelle darstellen. Bei alten Stromleitungen kann es, auch durch deutlich erhöhte Anforderungen, leicht zur Überlastung kommen. Moderne Beleuchtungs- und Nutzungskonzepte passen nicht mehr zu den alten Leitungsführungen und Steckdosen. Überlegen Sie, ob Sie auf intelligente Technik setzen möchten. Auch wenn Sie erst später auf die smarte Haustechnik umsteigen möchten, lohnt es sich für kabelgebundene Systeme heute schon, einen späteren Ausbau des Hauses durch Leerrohre vorzubereiten.

Heizung modernisieren
Steht aus gesetzlichen oder technischen Gründen oder im Zusammenhang mit umfangreichen Dämmmaßnahmen eine Heizungserneuerung an, sollten Sie sich Gedanken über die Bedienung und Wartung der Anlage machen. Eine automatische Steuerung, auch über ein mobiles Gerät kann zum Beispiel eine komfortable Lösung sein, entweder für die Heizkörper im gesamten Haus oder für einzelne Heizkreise. Bei Pelletheizungen sollte beispielsweise das Entleeren des Aschekastens möglichst einfach sein.

Förderung erhalten
Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Ihren Wohnkomfort und Ihre Sicherheit erhöhen sowie Barrieren reduzieren, werden durch Kredite und Zuschüsse gefördert. Bundesweit gibt es Förderprogramme beim BAFA für energetische Einzelmaßnahmen und durch die KfW-Bank mit dem Produkt „Altersgerecht umbauen“. Diese Programme sind zudem miteinander kombinierbar.

Tipps zu individuelle Löungen für eine Kombination von Barriereabbau und energetischer Sanierung gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten individuell und anbieterunabhängig.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln