Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele nach der Schule
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Du bist (bald) raus aus der Schule und willst die Welt sehen? Viele junge Menschen nehmen sich eine Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten. Work-and-Travel, Freiwilligendienst oder Sprachreise – es gibt unzählige Möglichkeiten. Besonders, wenn du eine längere Zeit im Ausland verbringen willst, solltest du dich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern. In diesem Online-Vortrag geben wir Tipps für die praktische Vorbereitung. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Welche Versicherungen für die Zeit im Ausland sinnvoll, welche überflüssig sind
  • Wie es weltweit mit dem Geld abheben und bezahlen klappt 
  • Weitere praktische Tipps und To-Dos zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Termine und Anmeldung

Hier findest du alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

  • 13.05.2024, 17-18 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) - zur Anmeldung
  • 15.05.2024, 19-20 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen) - zur Anmeldung
  • 16.05.2024, 10-11 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) - zur Anmeldung


Die Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz werden in Kooperation mit dem Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland angeboten.

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Banner der Fokuswoche Ziele

Neue Wege nach der Schule? Jetzt zu kostenlosen Onlinevorträgen anmelden

Die „Fokuswoche Ziele – Neue Wege. Nach der Schule“ findet vom 13. – 17. Mai 2024 statt. In dieser Woche gibt es eine Reihe von Online-Vorträgen zu den Themen Erste eigene Wohnung, Studienfinanzierung, Ins Ausland gehen, Freiwilligendienste und Versicherungen.

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Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.