Stellungnahme zum Altersvorsorge-Reformgesetz
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge gelingt es wiederum nicht, die kapitalgedeckte Altersvorsorge bedarfsgerecht auszugestalten.
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, Drucksache 21/4088) legt die Bundesregierung eine neuerliche Überarbeitung der geförderten privaten Altersvorsorge vor.
Ausgangspunkt für die Vorlage ist die Feststellung der Bundesregierung, dass sich die Zahl der Vertragsabschlüsse für Altersvorsorgeprodukte in den letzten Jahren verlangsamte und seit 2018 sogar rückläufig ist. Als Ursache für den Nachfragerückgang benennt der Gesetzentwurf kostentreibende und renditemindernde gesetzliche Vorgaben, hohe Kosten der Anbieterseite, geringe Renditen der Verträge, eine komplexe Förderung, geringe Flexibilität über den Lebenszyklus sowie eine mangelnde Transparenz bei der Produktauswahl.
Der Gesetzentwurf verspricht nun, dass die vorgeschlagenen Regelungen ein effizientes
ergänzendes Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen schaffen. Dafür soll die private Altersvorsorge
- kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter werden,
- um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen.
Von der vereinfachten staatlichen Förderung sollen insbesondere die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen profitieren, was als Beitrag zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels „keine Armut“ gewertet wird.
Diese Ziele sollen über eine Vielzahl von Regelungen, insbesondere zur Produktstandardisierung, einer Wiederbelebung des Wettbewerbs, einer Flexibilisierung der Auszahlungsphase sowie steuerliche Anreize erreicht werden.
Im Rahmen unserer Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf kommen wir zu folgendem Schluss:
Der Gesetzentwurf löst sein Versprechen, die geförderte private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, flexibler, einfacher und transparenter zu gestalten, um damit die private Altersvorsorge gerade für diejenigen Personen erreichbar zu machen, denen der finanzielle Spielraum für eine eigene Sparleistung fehlt, nicht ein!
Unsere ausführliche Begründung finden Sie in unserer Stellungnahme: