Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung / Klage abgewiesen

Stand:
Ein Versicherungsvertrag wird aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert. (Urteil 1. Instanz aufgehoben, Klage in zweiter Instanz abgewiesen)
Off

Der Beklagte ist als Bezirksdirektion für eine Versicherung tätig. Mit einem Schreiben wurden einem Verbraucher zusätzliche Leistungen zu einer Wohngebäudeversicherung angeboten. Diese Mehrleistungen sollten mit einem jährlichen Mehrbetrag von 35 € brutto abgegolten werden. In dem Schreiben stand:

„Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“

Das Schreiben verstieß nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen § 5 a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 1 UWG sowie § 5 Abs. 2 Nr. 7; Abs. 2 Nr. 3 UWG und § 3 UWG. 

Nach erfolgloser Abmahnung hatte die Verbraucherzentrale Klage beim zuständigen Landgericht Baden-Baden erhoben. Das Landgericht gab der Verbraucherzentrale in erster Instanz umfänglich Recht. Vor dem OLG Karlsruhe wurde das erstinstanzliche Urteil jedoch aufgehoben und die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.11.2024, Az. 6 U 38/24 

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Solaranlage an einem Balkon

Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf