Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter.
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Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter.