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Irreführende Spitzenstellungswerbung - Anerkenntnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendete sich gegen eine irreführende Spitzenstellungswerbung der Beklagten auf deren Website mit der unwahren Angabe, bei der Beklagten handele es sich um den größten nicht-börsen-notierten „Telekom“-Anbieter.
Vor dem Landgericht Düsseldorf anerkannte die Beklagte den Unterlassungsanspruch, so dass Anerkenntnisurteil erging.