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Klage gegen Aaron Fahl – Stuttgarter Feen

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Beförderung von Umzugsgut / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
3 UKl 2/24
Zuständiges Gericht
OLG Stuttgart
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Aaron Fahl
Auf der Höhe 16
71394 Kernen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich gegen die Verwendung unzulässiger Klauseln gegenüber Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie Verpackungsarbeiten.

Gegen den Beklagten wurde antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen.