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Fehlende Information gegenüber Verbrauchern zu Mehrwegverpackungen. Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Ausgabe von Heißgetränken in ihrer Filiale gegen verpackungsrechtliche Vorschriften verstößt.
Das Landgericht hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen den Anbieter erlassen (Az. 43 O 4/24 KfH).