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Fehlende Widerrufsbelehrung bei Verträgen über Bedachungs- und Isolierungsarbeiten / Anerkenntnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Der Anbieter erbringt Handwerksleistungen insbesondere im Bereich von Bedachungs- und Isolierungsarbeiten. Die Klägerin beanstandet, dass im Rahmen von Vertragsschlüssen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen nicht über das bestehende Widerrufsrecht belehrt wurde.
Die Beklagte hat vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 33 O 39/25 KfH) ein Anerkenntnis abgegeben. Das Anerkenntnisurteil ist noch nicht rechtkräftig.