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Klage gegen Amy Deluxe

Warnhinweise, gesetzliche Informationen und Altersverifikation beim Verkauf von Tabakerzeugnissen im Internet
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
2 HK O 165/26
Zuständiges Gericht
Landgericht Augsburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Amy Deluxe Ibrahim Dabes e.K.
Pöttmesser Str. 20
86165 Augsburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale: 

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Tabakwaren anzubieten, wenn der Beklagte nicht sicherstellt, dass die gesetzlich vorgegebenen Informationen, insbesondere zur Gefährlichkeit des Konsums von Tabakerzeugnissen, vor dem Kauf erteilt werden wie insgesamt geschehen nach Anlagen K 1 und K 5.
  2. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Kauf von Tabakwaren anzubieten, wenn der Beklagte nicht sicherstellt, dass der Verbraucher, dem der Beklagte die Tabakware anbietet, nicht volljährig ist, wie insgesamt geschehen nach Anlage K 5.

Das beantragt die Verbraucherzentrale zusätzlich in der Klagerweiterung vom 25.3.2026:

  1. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, im Internet für Tabakerzeugnisse einer bestimmten Marke („Under Stand“) zu werben, wobei sich die Werbung dadurch auszeichnet, dass der Verbraucher in Verbindung mit dem Claim „ONCE YOU TASTE IT, YOU’LL UNDERSTAND IT“ die Tabakprodukte zusammen mit einer modernen Aufmachung und der Abbildung von Früchten konsumieren soll, wie geschehen im Screenshot nach Anlage K 12.
  2. IV. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dem Verbraucher in Bezug auf den Konsum von Tabakerzeugnissen im Internet mit folgenden Eigenschaften des Konsums des Tabaks zu werben:
    1. „Aromen lassen deinen Gaumen tanzen!“ (Anlage K 13, Seite 1) und/oder
    2. „exotisch-mysteriöse Mischung“ (Anlage K 13, Seite 2) und/oder
    3. „abenteuerliche Geschmacksreise“ (Anlage K 13, Seite 2) und/oder
    4. „Liebe geht durch die Lunge!“ (Anlage K 14, Seite 2) und/oder
    5. „Intensiv im Geschmack“ (Anlage K 14, Seite 2) und/oder
    6. „... das Wasser im Mund zusammenlaufen!“ (Anlage K 14, Seite 2) und/oder
    7. „... eine Fruchtig-Süße Erfrischung.“ (Anlage K 15, Seite 2) und/oder
    8. „... intensiven, langanhaltenden Rauchgenuss.“ (Anlage K 15, Seite 2) und/oder
    9. „... intensives Geschmackserlebnis...“ (Anlage K 16, Seite 1) und/oder
    10. „Hypnotische Urzeitgesänge, rythmisches Trommeln - der Gesang des Urwalds schallt aus der Ferne. Du öffnest die Augen. Du befindest dich im Zentrum eines Urwaldstammes. Um dich her-um stehen Stammeskrieger, die dich argwöhnisch anschauen. Was wollen sie und wie bist du verdammt nochmal hierher gekommen?! Die Dorfälteste geht gemächlich auf dich zu. Sie reicht dir einen geschnitzten Holzbecher gefüllt mit einem exotischen Fruchtcocktail. Du probierst.“ (Anlage K 16, Seite 2) und/oder
    11. „... kitzeln Deine Geschmacksknospen.“ (Anlage K 16, Seite 2) und/oder
    12. „... der Geschmack bleibt beharrlich auf deiner Zunge...“ (Anlage K 16, Seite 2) und/oder
    13. „... und erlebe den mystischen Geschmack Indonesiens!“ (Anlage K 16, Seite 2)
  3. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten und Vapes zu werben, indem über die bloße Produktabbildung hinaus die Geschmacksrichtung durch die Abbildung von Früchten und/oder Eiswürfeln und/oder in Gläsern enthaltenen Säften dargestellt wird, wie geschehen gem. Screenshots nach Anlage K 17.