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Irreführende Bewerbung eines Lebensmittels mit gesundheitsbezogenen Aussagen in der Weise, dass dieses die Eigenschaft einer Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hätte / Versäumnisurteil ergangen
Vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 34 O 3/24 KfH) ist antragsgemäß Versäumnisurteil ergangen.
Die Beklagte wurde verurteilt es zu unterlassen, für das Produkt „Aqua Vitalis Elixir“ mit der Behauptung zu werben, das Produkt unterstütze Menschen sich von Krebs, Tumorerkrankungen, Herzleiden, Arthritis, Diabetes, Blutdruckproblemen und psychischen Störungen zu befreien.