Klage gegen Bärenmarke
Der Anbieter wirbt damit, dass sein Produkt Erdbeeren enthält, obwohl es nur Erdbeeraroma beinhaltet. / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung erledigt
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 7 HK O 17/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Trier
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Bärenmarke Vertriebsgesellschaft GmbH
Bahnhofstraße 37-43
54424 Thalfang
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Standdatum:
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für ein Lebensmittel mit einer Zutat wirbt, die im Lebensmittel nicht enthalten ist.
Durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Anbieters nach Klageerhebung hat sich der Rechtsstreit erledigt.




