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Irreführung über Höhe der Versicherungsprämien, Ignorieren der Sonderkündigung des Verbrauchers / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen über die Höhe von Versicherungsprämien täuscht sowie Belehrungspflichten in Bezug auf das infolge von Prämienerhöhungen Verbraucher:innen zustehende Sonderkündigungsrecht verletzt und außerdem ein solches Sonderkündigungsrecht ignoriert.
Das Landgericht Berlin II (Az. 102 I 47/12) hat der Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben und die Anbieterin zur Unterlassung verurteilt. Hiergegen hat die Beklagte Berufung zum KG Berlin (Az. 5 U 4/25) eingelegt.