Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei Werbung für den Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Fitnessstudio nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei Werbung für den Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Fitnessstudio nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.