Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei Werbung für den Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Fitnessstudio nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.
Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte bei Werbung für den Abschluss von Mitgliedsverträgen in einem Fitnessstudio nicht den Gesamtpreis für die Gesamtlaufzeit des Vertrages angibt.