Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten im Rahmen von Verträgen über die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages.
Das Oberlandesgericht Celle hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 11 UKl 1/25).
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Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten im Rahmen von Verträgen über die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages.
Das Oberlandesgericht Celle hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 11 UKl 1/25).