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Werbung mit „Neupreis-Entschädigung“ / Verfahren durch Vergleich beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Internet mit einer Versicherungsleistung wirbt („Neupreis-Entschädigung bei Neuwagen“), wenn sie im Schadensfall diese Versicherungsleistung nicht erbringen will.
Das Verfahren wurde durch einen Vergleich beendet, in welchem sich die Beklagte zur Unterlassung verpflichtet.