Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Internet mit einer Versicherungsleistung wirbt („Neupreis-Entschädigung bei Neuwagen“), wenn sie im Schadensfall diese Versicherungsleistung nicht erbringen will.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Internet mit einer Versicherungsleistung wirbt („Neupreis-Entschädigung bei Neuwagen“), wenn sie im Schadensfall diese Versicherungsleistung nicht erbringen will.