Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, die mit Verbrauchern Dienstleistungsverträge zur Schuldenhilfe im Fernabsatz abschließt oder abschließen lässt, ohne deutlich über das Widerrufsrecht zu belehren.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte, die mit Verbrauchern Dienstleistungsverträge zur Schuldenhilfe im Fernabsatz abschließt oder abschließen lässt, ohne deutlich über das Widerrufsrecht zu belehren.