Klage gegen Delta Inkasso, Verfahren I

Angaben zu Auftraggeber und Rechtsgrund bei Inkassoschreiben / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 4 U 51/26
Zuständiges Gericht: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Delta Inkasso GmbH
Ludwigstraße 85
67059 Ludwigshafen
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale: 

..., es zu unterlassen, einen Verbraucher in einem Inkassoschreiben zur Begleichung einer aus einem angeblichen Einkauf des Verbrauchers resultierenden „Hauptforderung“ aufzufordern, wenn die Beklagte in diesem Schreiben weder zweifelsfrei die Identität ihres Auftraggebers offenlegt noch in der gesetzlich vorgegeben Weise den Rechtsgrund für die geforderten „Bankgebühren/Kosten Neueinzüge“ bzw. „Auskunftsgebühren“ erläutert, wie insgesamt geschehen in dem Schreiben der Beklagten vom 02.10.2025 gemäß Anlage K 1.

Das Landgericht Frankenthal hat die Klage der Verbraucherzentrale mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. 2 HK O 60/25) abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale hat Berufung eingelegt.