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Widerrufsbelehrung bei Verträgen über Erwerb und Montage von Photovoltaikanlagen/Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei einem Verbrauchsgüterkaufvertrag mit vertraglicher Verpflichtung zur Erstellung einer funktionstüchtigen Photovoltaikanlage außerhalb von Geschäftsräumen nicht über das bestehende Widerrufsrecht belehrt.
Das Landgericht Bochum (Az. I-16 O 73/25) hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.