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Klage gegen DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft

Kommerzieller Charakter eines Werbeschreibens für Gewinnspiel
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Hamburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

DVG Dankeschön-Vorteils-Gesellschaft mbH
Große Theaterstraße 7
20354 Hamburg
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu werben und/oder werben zu lassen und dabei den Verbraucher auf die Geltung bestimmter Teilnahmebedingungen lediglich im Kleingedruckten durch Angabe einer Internetadresse oder eines QR-Codes zu informieren, wie geschehen im Schreiben der Beklagten Ziffer 1. vom 20.01.2026 nach Anlage K 3.
  2. Die Beklagten werden weiter verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern in einem Schreiben für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu werben und/oder werben zu lassen, indem der Verbraucher zu einem Telefonanruf bei der Beklagten Ziffer 1. aufgefordert wird, wenn dieser Anruf auch dazu dienen soll, den Verbraucher unabhängig von der Gewinnspielteilnahme über entgeltliche Angebote und Gewinnmöglichkeiten zu informieren, wie geschehen im Schreiben der Beklagten Ziffer 1. vom 20.01.2026 nach Anlage K 3.