Klage gegen Energietechnik Deutschland

Unzulässige Telefonwerbung und unzureichende Verbraucherinformation / Urteil ergangen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
4 HK O 14903/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht München I
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

[Energietechnik Deutschland]
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte 

  • einen Verbraucher ohne Einwilligung zum Zwecke der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen anruft (Cold Call),
  • nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, sowie
  • nicht über seine Identität sowie Kontaktinformationen informiert.

Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale insoweit Recht gegeben, als dass ein werblicher Anruf, zu dem eine Einwilligung vorab vom Verbraucher nicht erteilt wurde, unzulässig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.