Klage gegen Energietechnik Deutschland
Unzulässige Telefonwerbung und unzureichende Verbraucherinformation / Urteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- 4 HK O 14903/24
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht München I
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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[Energietechnik Deutschland]
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Ja
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte
- einen Verbraucher ohne Einwilligung zum Zwecke der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen anruft (Cold Call),
- nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, sowie
- nicht über seine Identität sowie Kontaktinformationen informiert.
Das Landgericht München I hat der Verbraucherzentrale insoweit Recht gegeben, als dass ein werblicher Anruf, zu dem eine Einwilligung vorab vom Verbraucher nicht erteilt wurde, unzulässig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.




