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Unzulässige AGB im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen über Ofenersatzteile / Versäumnisurteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 3 UKl 8/24 e) hat mit Versäumnisurteil entschieden, dass die Beklagte im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkaufverträgen über Ofenersatzteile im Fernabsatz die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden bzw. sich nicht mehr auf diese Klauseln berufen darf.