Klage gegen fair parken

Klauseln mit Vertragsstrafen

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Düsseldorf
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

fair parken GmbH
Grafenberger Allee 337c
40235 Düsseldorf
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung von Parkeinrichtungen für das Abstellen von Fahrzeugen (Pkw, Motorräder u. Ä.) zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

1.  Verstößt der Nutzer gegen die in Ziffer 3 genannten Pflichten, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 39,90 EUR je Kalendertag, es sei denn, er hat den Pflichten- und Parkverstoß nicht zu vertreten.

2.  Eine Vertragsstrafe in Höhe von 54,90 EUR ist fällig, wenn der Nutzer ohne die Auslegung eines Berechtigungsausweises auf einem Behindertenparkplatz parkt.