Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte mit einer geschickten Vermarktungsstrategie Verbraucherinnen über Art und Umfang angeblicher Investmentleistungen täuscht, namentlich indem der Beklagte
- über den Betreiber der betreffenden Website, über die der Beklagte seine Leistungen vertreibt, täuscht bzw. täuschen lässt,
- wahrheitswidrig behauptet bzw. behaupten lässt, eine Verbraucherin erhalte innerhalb einer Minute eine Berechnung für eine persönliche Finanzstrategie,
- mit einer für fondsgebundene Rentenversicherungen lebensfremden Rendite wirbt bzw. werben lässt, und
- Kundenbewertungen veröffentlicht bzw. veröffentlichen lässt, ohne darüber zu informieren, inwieweit der Beklagte sicherstellt, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Versicherungsleistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen haben.