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Verstoß gegen Preisangabenverordnung sowie Irreführung über Mindestbestellwert
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass der Beklagte Verbraucher in seinem Onlineshop bei dem Verkauf von Käse nicht ordnungsgemäß über den Grundpreis, über die anfallenden Versandkosten sowie über das Vorhandensein eines Mindestbestellwerts informiert.