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Klage gegen FINN GmbH, Verfahren II

Gesamtpreis bei Abonnementangebot
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

FINN GmbH
Prinzregentenplatz 9
81675 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Abonnementvertrags über die entgeltliche Nutzung von Fahrzeugen mit einer Gesamtlaufzeit 24 Monaten anzubieten, wenn die Beklagte den Verbraucher unmittelbar vor Abgabe von dessen Vertragserklärung nicht in hervorgehobener Weise über den Gesamtpreis informiert, den der Verbraucher an die Beklagte in jedem Fall zu bezahlen hat, wie geschehen im Abschnitt „Bestätigung“ im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 1, Seiten 15 ff.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern auf der Website der Beklagten den Abschluss eines Abonnementvertrags über die entgeltliche Nutzung von Fahrzeugen anzubieten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung durch Betätigung einer Schaltfläche abgeben soll, die lediglich mit den Worten „Verbindlich bestellen“ beschriftet ist, wie geschehen im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 1, Seite 17.
  3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines Abonnementvertrags über die entgeltliche Nutzung eines Fahrzeugs anzubieten, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu informieren, wobei eine Information in den AGB der Beklagten nicht genügt, wie geschehen im Bestellverlauf gem. Screenshots nach Anlage K 1 i.V.m. Anlage K 2, Seite 26, Ziffer 19.1.