Klage gegen Fit+ Bretzfeld

Verträge Fitnessstudio, Informationspflichten

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Fabian Kraft
Bitzfelder Str. 12
74626 Bretzfeld
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  • Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrags über die Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzudienen und/oder andienen zu lassen, wenn der Beklagte den Verbraucher in diesem Zusammenhang nicht unmittelbar vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich in hervorgehobener Weise informiert über
    • den Gesamtpreis, den der Verbraucher während der Mindestvertragslaufzeit zu bezahlen hat und/oder
    • über die wesentlichen Eigenschaften der vom Beklagten angebotenen Dienstleistung und/oder
    • über die die Mindestlaufzeit und die Kündigungsbedingungen

wie jeweils geschehen auf der Website des Beklagten gemäß Anlage K 2, Seiten 15 bis 19 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch die Klägerin).

 

  • Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrags über die Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung anzudienen und/oder andienen zu lassen und dabei vorzusehen, dass sich der Vertrag nach Ablauf einer Erstlaufzeit automatisch verlängert, wenn der Beklagte den Verbraucher nicht transparent darüber informiert, um welchen Zeitraum sich der Vertrag automatisch verlängern soll, wie geschehen auf der Website des Beklagten gemäß Anlage K 2, Seite 16 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch die Klägerin).
  • Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet einen entgeltpflichtigen Vertrag über eine „Mitgliedschaft“ bei Ausweisung eines monatlich zu bezahlenden „Mitgliedsbeitrags“ und einer „Aufnahmegebühr“ anzudienen und/oder andienen zu lassen, wenn der Beklagte dem Verbraucher verschweigt, dass es sich bei dem Vertrag In Wahrheit um einen Mietvertrag handelt, wie insgesamt geschehen auf der Website des Beklagten gemäß Anlage K 2 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch die Klägerin).
  • Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern, die mit dem Beklagten einen Vertrag über die entgeltpflichtige Nutzung einer Fitnessstudioeinrichtung geschlossen haben, im Anschluss an den Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung als PDF-Dokument zu übersenden, in der lediglich darauf hingewiesen wird, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch verlängert, wenn der Beklagte den Verbraucher in dieser Mitteilung nicht über die Dauer der automatischen Verlängerung informiert, wie geschehen in der E-Mail des Beklagten gemäß Anlage K 3 (rote Umrahmung zur Verdeutlichung durch die Klägerin).